Je nach Art Ihrer Reise gibt es verschiedene E-Visa:
- e-Touristenvisum: Besuchervisum, NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority/Neuseeland eta)
- e-Business Visum: Business Visitor Visa oder NZeTA, Entrepreneur Resident Visa, Entrepreneur Work Visa
- e-Medizinisches Visum: Visum für Besucher zur medizinischen Behandlung
- e-Familienvisum: Besuchervisum für Eltern und Großeltern
- e-Retirement Visum: Befristetes Visum für Besucher im Ruhestand
Wenn Sie Neuseeland in erster Linie zu Besichtigungs- und Tourismuszwecken besuchen, benötigen Sie das NZeTA. Dieses neuseeländische ETA gilt für Kreuzfahrtpassagiere, für Reisende, die ohne ein spezielles neuseeländisches Visum aus einem Land oder Gebiet kommen, das von der Visumspflicht befreit ist, einschließlich der Vereinigten Staaten, und für Reisende im Transit über den internationalen Flughafen Auckland. Wenn Ihre Reise diese Kriterien nicht erfüllt, beantragen Sie ein Besuchervisum.
Wenn Sie aus geschäftlichen Gründen oder zur Teilnahme an einer Konferenz nach Neuseeland reisen, benötigen Sie entweder ein NZeTA (wenn Sie in einem Land oder Gebiet ansässig sind, das von der Visumspflicht befreit ist) oder ein Geschäftsbesuchervisum. Unternehmer, die ein eigenes Unternehmen in Neuseeland kaufen oder gründen oder in ihrem eigenen Unternehmen in Neuseeland arbeiten möchten, können einen Antrag auf ein Unternehmer-Arbeitsvisum stellen.
Ein Besuchervisum für medizinische Behandlungen ist für Reisende gedacht, die Neuseeland besuchen, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wenn Sie Kinder oder Enkelkinder haben, die neuseeländische Staatsbürger sind oder ihren Wohnsitz in Neuseeland haben, können Sie mit dem Eltern- und Großelternvisum in das Land ein- und ausreisen, um Ihre Familie zu besuchen. Für Personen, die älter als 66 Jahre sind und einen erheblichen Geldbetrag in Neuseeland investieren möchten, wird mit dem Temporary Retirement Visitor Visa ein befristeter Aufenthalt gewährt.